14 Juni 2014

Verbraucherschutzgesetzt ... was ein Spass !!!

Ach jaaa ... immer wenn ein Gesetzt verabschiedet wird ... 
was den Onlineverkauf betrifft .. herrscht ein Durcheinander vom feinsten ...

Seit Wochen beschäftige ich mich mit dem doofen neuen Verbraucherschutzgesetz 
und die dazugehörigen Richtlinien.

Seit gestern ... 13.06.2014 ... gibt es nun die neue Verbraucherschutzrichtlinie ... 
die den Widerruf eines Kaufvertrages regelt.

14 tägiges Rückgaberecht ... was total unsinnig ist bei digitalen Gütern wie Ebook´s .. Stickdatein und Co ... 

Darum gibt es für digitale Güter nun eine Sonderregelung ... 

Beim Kauf von digitalen Produkten solltet Ihr ab sofort ausdrücklich auf Euer Widerrufsrecht verzichten ...
sonst .. ja sonst darf ich nach den neuen Bestimmen kein "Ebook" vor Ablauf dieser 14tägigen Frist das Ebook an Euch zusenden.

Also müsst Ihr bitte ... nicht nur bei mir ... 
sondern auch bei allen anderen Shops ... nun soooo vorgehen bei Eurer Bestellung ...
damit Ihr nicht 14Tage auf Euer Ebook .. Plotterdatein .. Stickdatein ... warten müsst.

Nachdem der gewünschte Artikel in Eurem Warenkorb ist ...
und Ihr die Kaufabwicklung beginnt ...
müsst Ihr unbedingt ... ich glaube beim Schritt 3 ... Bestellüberprüfung ...
auf Euer Widerrufsrecht verzichten ... 



Somit kann ich Euch & auch andere ... wie gewohnt die digitalen Güter zusenden ... 

Versucht bitte ... das immer "wenn es Euer Wunsch ist" ... anzuklicken ... 
das macht es uns Shopbesitzer am einfachsten ... und Ihr wartet nicht 14 Tage auf eine digitale Bestellung .


Und Nein ... das sind keine Schikanen ... ich finde das auch alles ziemlich bescheiden ... 
und würde es Euch gerne einfacher machen.


Danke für Euer Verständnis !!



8 Kommentare:

  1. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  2. Vorher wurde durch das blöde Rechtschreibprogramm was verbessert, das aber nicht so stimmte!

    So:
    Blöde Bürokratie, zum K.....
    Da gab es doch schon vor Jahren ein Lied von Reinhard Mey (..einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars ..) soweit ich mich erinnern kann - wie man sieht immer noch topaktuell :-)

    Herzliche Grüße
    Monika

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  3. Ohje, das ist ja was. Gut das du das hier mal erklärst. Mir wär das möglicherweise gar nicht aufegfallen und ich hätte mich schwarz geärgert, wenn ich 14 Tage warten müsste. Jetzt weiß ich ja Bescheid. Aufregen nutzt ja nichts... Würde auch nciths ändern... Schönes Wochenende und viele liebe Grüße
    Julia

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  4. Danke für die Info!! Das wär ja ziemlich ärgerlich, wenn man 14 Tage auf digitale Medien warten müsste... Vor allem, weil ich manchmal etwas kaufe was ich SOFORT brauche, weil ich schon vor der Stickmaschine sitze... hihi...
    Gesetze - da kann man nur manchmal den Kopf schütteln...
    LG
    Martina

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  5. Huhu ;)
    ich bin auch so eine geplagte Verkäuferin und wüsste gern, wie du dieses Feld für den Widerufsverzicht hinbekommen hast???
    Damit wäre es um so viel einfacher, aber ich finde dafür keine Option bei daWanda :?
    BITTE HILF MIR ^^

    GLG Lija

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  6. Haha - warum muss ich dabei gerade an Asterix denken der in der Behörde von oben nach unten nach links nach rechts und wieder von oben nach unten rennt... jaja...die Gesetze - LG

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    1. Wer sich das anschauen möchte... Passierschein A38 :-)

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  7. Hier muss wohl alles bis ins Kleinste geregelt werden, bis man keine Lust mehr hat.
    Aber die ganzen Löcher in anderen Gesetzen werden weiter Grau bleiben. Damit die Anderen
    ihren Spaß behalten.

    Vielen DANK für den Hinweis. ich weiß, ich bin ein Gewohnheitstier und hätte das glatt übersehen.
    xoxo

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Danke für Deine ❤lichen Worte ... und dem Gefühl ... keine Selbstgespräche zu führen.